Medizinprodukte nach MPG
Was man unter Medizinprodukten zu verstehen hat, ist geregelt im so genannten Medizinproduktegesetz (MPG). Die Definition der Medizinprodukte ist im Medizinproduktegesetz sehr weit ausgefallen. Alle Geräte und Produkte, die beispielsweise der Erkennung, Linderung, Behandlung oder Verhütung von Krankheiten gelten, fallen unter die Begrifflichkeit der Medizinprodukte. Auch Gegenstände, die zur Kompensation von Behinderungen und Verletzungen dienen, sind gemäß des Medizinproduktegesetzes Medizinprodukte. Produkte, die den anatomischen Aufbau oder einen physiologischen Vorgang im Organismus verändern, sind ebenfalls Medizinprodukte.
Sofern sie nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen, sind auch Produkte zur Empfängnisverhütung Medizinprodukte. Das Medizinproduktegesetz spricht auch von so genannten aktiven Medizinprodukten. Hierunter versteht man insbesondere solche Produkte, die zum Betrieb eine Stromquelle oder eine andere Energiequelle benötigen. Medizinprodukte werden in vier Risikoklassen eingeteilt, wobei die Klasse eins die niedrigste und die Klasse vier die höchste Risikoklasse darstellt. Zur Klasse eins zählt beispielsweise ein Stethoskop, ein Medizinprodukt der höchsten Risikoklasse wäre beispielsweise ein Herzschrittmacher.
Die jeweiligen Hersteller teilen ihre Medizinprodukte den einzelnen Klassen zu und orientieren sich dabei an Regelsätzen, die von der Europäischen Union erlassen wurden. Eine unabhängige Stelle prüft dann, ob die Klassifizierung auch tatsächlich dem Risiko entspricht. Bei der Auswahl, beim Einkauf und vor der Inbetriebnahme werden bereits wichtige Weichen für den kostengünstigen, effizienten und korrekten Einsatz von Medizinprodukten gestellt. Seit dem Ablauf einer Übergangsfrist im Jahre 2001 muss jedes neu zugelassene Medizinprodukt mit dem so genannten CE Zeichen versehen sein.